Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltung:
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäfts. Sämtliche unserer privat-rechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Abweichende Bedingungen erkennen wir nur an, wenn wir diesen schriftlich und ausdrücklich zugestimmt haben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Angebote:
Unsere Angebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Mündliche Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche die von Mitarbeitern, Zustellern, Verkäufern u.a. abgegeben werden sind und diesen AGB widersprechen sind für uns nicht verbindlich. Unsere Erstangebote bzw. Kostenvoranschläge sind in der Regel kostenfrei. Weiterführende Angebote, Entwurfsarbeiten, Planskizzen und Ähnliches werden nach Aufwand abgerechnet. Kommt jedoch ein Vertrag mit uns zustande und wird dieser auch erfüllt, so entfallen diese Kosten für den Kunden.

Vertragsabschluss (Auftrag):
1. Ein Vertrag bzw. Auftrag kommt rechtsverbindlich zustande, wenn wir vom Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten haben. Der Auftrag gilt als bestätigt, wenn der Kunde unser Angebot oder den Auftrag (bei telefonischer Bestellung) rechtsverbindlich unterfertigt per Fax oder Post an uns zurückgeschickt hat. Rechtsverbindlich unterfertigt heißt, mit Firmenstempel und Unterschrift des Bevollmächtigten.

2. Das Absenden oder Übergeben der bestellten Ware an den Kunden bewirkt ebenfalls den gültigen Vertragsabschluss bzw. eine verbindliche Auftragserteilung an uns. Ein an uns verbindlich erteilter Auftrag ist unwiderruflich. Der Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigen Gründen möglich (Punkte IV, V und IX.1). Zur Lieferung bzw. Leistung gemäß Auftrag sind wir nur dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen gemäß Punkt VII nachgekommen ist.

Vertragsrücktritt:
Bei Annahmeverzug, Zahlungsverzug, Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens oder sonstigen wichtigen Gründen gemäß gesetzlicher Bestimmungen sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. In der Zwischenzeit wird die Ware auf Lager gelegt und die anfallenden Lagerkosten dem Kunden weiter verrechnet.
Im Fall unseres berechtigten Rücktritts vom Vertrag haben wir die Wahl dem Kunden entweder die entsprechende Stornogebühr (Punkt VI) oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens in Rechnung zu stellen.
Bei einer Lieferverzögerung gemäß Punkt IX von mehr als sechs Wochen ist der Kunde berechtigt, ohne Stornogebühr vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Tritt der Kunde ohne Berechtigung vom Vertrag zurück, begehrt er unberechtigt seine Aufhebung oder erbringt er entgegen der Vereinbarung keine Bankgarantie, so ist er verpflichtet nach unserer Wahl entweder die entsprechende Stornogebühr zu bezahlen oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu ersetzen.

Stornobedingungen

 

  • Bis spätestens 1 Tag und 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
  • Innerhalb von 1 Monat bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag vom Gast durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß von 30 % des vereinbarten jeweiligen Gesamtpreises zu zahlen. Die Stornoerklärung muss spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes beim Beherberger schriftlich eingelangt sein.
  • Innerhalb von 2 Wochen bis 1 Woche vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag vom Gast durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes beim Beherbergungsbetrieb eingelangt sein.
  • Innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Ankunftstermin des Gastes bis zum Vortag des Ankunftstages kann der Beherbergungsvertrag vom Gast durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß von 90 % des vereinbarten Gesamtpreises zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss spätestens am Vortrag des Ankunftstages des Gastes beim Beherberger schriftlich eingelangt sein.
  • Der CLUB SPORTUNION Niederöblarn hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 19.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurück zu treten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. Der Gast/Besteller ist in diesem Falle zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt.
  • Bei Reisegruppen sowie Gruppen jeglicher Art wird am Ankunftstag bei einer mehr als 5%igen  Unterschreitung der ursprünglich angegebenen Personenanzahl eine Stornogebühr in anteiligem Ausmaß verrechnet. Stornogebühren betreffend den eigentlichen Beherbergungsvertrag bleiben davon unberührt.
  • Dem CLUB SPORTUNION Niederöblarn obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen.(§ 1107 ABGB)
  • Der CLUB SPORTUNION Niederöblarn ist berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurück zu treten, wenn dieser eine Anzahlung vorsieht und der Gast diese Anzahlung nicht fristgerecht leistet.
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